Corona-Schutzimpfung – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Ende Dezember 2020 startete die Impfung gegen das Coronavirus auch in Österreich. Antworten auf die Fragen, wie zum Beispiel was ist ein Impfschaden?, wie oft und wo geimpft werden kann oder ob es eigene Impfstoffe für Kinder gibt, werden hier beantwortet.
Was ist ein Impfschaden?
Wenn es in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu einem gesundheitlich relevanten Ereignis kommt, kann ein Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens gestellt werden. Über diesen Antrag erfolgt ein Verwaltungsverfahren beim Sozialministeriumservice. Im Rahmen des Verfahrens werden Sachverständigengutachten eingeholt und es gibt ein Parteiengehör. Die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Impfschadengesetz sehen dabei im Vergleich zu zivilgerichtlichen Verfahren eine Beweiserleichterung vor, es muss kein Beweis der Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung vorliegen. Zudem ist ein kostenloses Verfahren mit Rechtszug vom Sozialministeriumservice zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichthof möglich. Anerkannt wird ein Impfschaden dann, wenn das Verfahren ergeben hat, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang mit der Impfung gegeben ist. Um zu beurteilen, ob die verabreichte Impfung wesentliche Bedingung für den nunmehrigen Gesundheitszustand bildet, wird das Vorliegen eines klaren zeitlichen Zusammenhangs, das Fehlen einer anderen (wahrscheinlicheren) Erklärungsmöglichkeit der aufgetretenen Symptomatik und die Ähnlichkeit des angeführten Schadens der Impfung mit Komplikationen der Infektion mit dem Erreger, vor dem die Impfung schützen soll, geprüft. Aus einer Anerkennung ergeben sich Sozialleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen.
Wer darf die Corona-Schutzimpfung durchführen?
Zur Durchführung einer Corona-Schutzimpfung sind alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig ihres Sonderfaches oder ihrer Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, berechtigt. Das gilt daher auch für Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner und Schulärztinnen/Schulärzte. Darüber hinaus dürfen Turnusärztinnen/Turnusärzte, pensionierte Ärztinnen/Ärzte und ausländische Ärztinnen/Ärzte in Zusammenarbeit mit zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen/Ärzten Corona-Schutzimpfungen verabreichen. Medizinstudierenden ist dies in einem strukturierten Setting (z.B. eine Impfstraße im Auftrag der Landessanitätsdirektion) unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht ebenfalls erlaubt. Zudem dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach schriftlicher ärztlicher Anordnung Corona-Schutzimpfungen verabreichen. In diesem Zusammenhang sind noch Rettungs- bzw. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zu erwähnen, für die eigens eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Mit dieser Gesetzesänderung ist diese Berufsgruppe nach entsprechender Schulung berechtigt, auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht Corona-Schutzimpfungen zu verabreichen. Alle Impfberechtigten dürfen zudem die Impfung unter den jeweils geltenden Voraussetzungen vorbereiten, wobei eine Vorbereitung darüber hinaus durch entsprechendes pharmazeutisches Personal erfolgen kann.
Darf ich mich gegen Covid-19 impfen lassen, wenn ich Allergiker bin?
Personen mit bekannten und häufigen Allergien, wie beispielsweise Allergien gegen Pollen oder Hausstaub, können und sollen geimpft werden. Bei anderen Allergien sollte man dies mit der behandelten Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vorbesprechen. Zu einer Impfung sollte jedenfalls der Allergie-Ausweis mitgebracht werden. Nicht jede Allergie stellt hierbei ein Problem für eine Corona-Schutzimpfung dar. Die Information zu möglichen Allergenen enthält die Fachinformation (Zusammensetzung) des entsprechenden Impfstoffes. Bei Impfung von Allergikerinnen und Allergikern soll die Nachbeobachtungszeit jedenfalls bis zu 30 Minuten verlängert werden.
Ich bin schwanger. Soll ich mich impfen lassen?
Es liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Comirnaty (COVID-19-Impfstoff von Pfizer/BioNTech) bei schwangeren Personen vor. In den Studien zur Wirksamkeit des ersten COVID-19-Impfstoffes fanden sich keine Hinweise für direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale Entwicklung, Geburt oder die Entwicklung des Kindes nach der Geburt. Die Verabreichung von Comirnaty in der Schwangerschaft sollte individuell geprüft werden, so auch der Nutzen und das Risiko.
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Vorgaben um reine Vorsichtsmaßnahmen. Das bedeutet, dass im Falle einer ungewollt in den genannten Fristen eintretenden Schwangerschaft KEINE Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch besteht und die Schwangerschaft auch nicht als Risikogravidität einzustufen ist!
Kann man sich impfen lassen, wenn man gerade mit Covid-19 infiziert ist?
Bei Sars-CoV2-Infektion/positivem Sars-CoV2-Test ist nach Beendigung der behördlichen Absonderung von 10 Tagen bzw. nach sicherer Ausheilung bereits eine Impfung möglich.
Kann man sich impfen lassen, wenn man eine andere Erkrangun (Infekt) hat?
An einer Infektion akut Erkrankte sollen bis zur Genesung von der Impfung zurückgestellt werden.
Besteht bei Autoimmunerkrangungen eine Impfeinschränkung?
Die bisher verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 sind nur teilweise bei Personen mit einer Autoimmunerkrankung untersucht. Jedenfalls liegen Daten und Erfahrungen zu folgenden Erkrankungen vor:
- HIV (unter Therapie und mit CD4>500)
- stabilen Autoimmunerkrankungen
- Krebserkrankungen (ohne laufende oder kürzlich Chemotherapie)
- Diabetes mellitus
- kardiovaskulären und chronischen pulmonalen Erkrankungen vor
- In all diesen Fällen wurden keine Auffälligkeiten bezüglich Wirksamkeit und Verträglichkeit verzeichnet.
Zu allen übrigen Krankheitsbildern gibt es noch keine Daten, weshalb jedenfalls eine Konsultation durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt durchgeführt werden sollte.
Wie oft muss man sich impfen lassen?
Der bisher einzige bedingt zugelassene Impfstoff jener von BioNTech/Pfizer mit dem Namen Comirnaty. Der Impfstoff soll mit 2 Dosen im Abstand von 21 Tagen verabreicht werden.
Wird es einen eigenen Impfstoff für Kinder geben?
Der Fokus wird zunächst daraufgelegt, diejenigen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken oder versterben und das sind in erster Linie Erwachsene und insbesondere Personen höheren Alters. Darum wurden zu Beginn auch ausschließlich Erwachsene und Personen höheren Alters in Impfstudien aufgenommen. Wenn ausreichend Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe bei Erwachsenen zur Verfügung stehen, so werden teils weitere Studien geplant werden, in die auch Kinder eingeschlossen werden.
Sollten Impfstoffe für Kinder zugelassen werden, so wird es sich vermutlich um dieselben Impfstoffe handeln, welche auch bei Erwachsenen eingesetzt werden, möglicherweise in einer anderen Dosierung.
In Abhängigkeit von den Eigenschaften des jeweiligen Impfstoffes, der Fachinformation und der epidemiologischen Situation wird das Nationale Impfgremium eine Empfehlung aussprechen, wie mögliche Impfstoffe bei Kindern einzusetzen wären, wenn diese für Kinder zugelassen sind.
Können Covid-19 Impfstoffe Nebenwirkungen verursachen?
Ja. Zu unterscheiden sind hier Impfreaktionen und echte Nebenwirkungen. Reaktionen sind Erscheinungen, welche die eigentliche Wirkung der Impfung begleiten können und Ausdruck der (erwünschten) immunologischen Abwehrreaktion sind. Sie sind nicht gefährlich, können aber unangenehm sein und entstehen zumeist an der Impfstelle im Sinne einer Rötung, eventuell einer Schwellung und auch Schmerzhaftigkeit unterschiedlicher Ausprägung.
Wie sicher ist ein neuer Covid-19 Impfstoff?
Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht. Wie jeder andere Impfstoff, wird auch ein neuer Impfstoff, der vor COVID-19 schützen soll, intensiv geprüft. Die verschiedenen Impfstoff-Kandidaten durchlaufen jeweils streng kontrollierte Prozesse. Es gibt dafür klare gesetzliche und wissenschaftliche Vorgaben, bevor sie zur Anwendung am gesunden Menschen kommen können. Nur wenn sich dabei eine positive Nutzen-Risiko-Relation zeigt, erhält der Impfstoff eine Marktzulassung. Auch nach der Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle zum Erfassen von möglichen Nebenwirkungen und zur Überprüfung der Wirkung eine laufende weitere Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Im Fall von Impfstoffen und auch für COVID-19-Impfstoffe erfolgt zunächst eine bedingte Zulassung, die jederzeit aufgehoben oder ausgesetzt werden kann, sollten sich bei der Anwendung Probleme bei Produktion, Sicherheit oder Wirksamkeit ergeben.
Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.impfung.at
Quelle: sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung