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Einwegpfand

Ab Jänner 2025 kommt das neue Pfand für Plastikflaschen und Getränkedosen. So funktioniert es!

Eine Person hebt einen Kübel mit Plastikflaschen hoch. Auf dem Kübel ist ein Recycling-Logo angebracht.
Foto: Getty Images/Unsplash

Mit 1. Jänner 2025 tritt die neue Verordnung für Getränke-Kunststoffflaschen und Metalldosen in Kraft. Es soll jährlich 2,2 Milliarden - bis 2027 90 Prozent der Flaschen und Dosen wieder in den Kreislauf zurückführen und Littering entgegenwirken.

Pfandpflicht für was: Ab dem 1. Jänner 2025 unterliegt jede Kunststoffflasche und Metalldose zwischen 0,1 und 3 Litern der neuen Pfandverordnung. Achte auf das österreichische Pfandsymbol oberhalb des Strichcodes. Nur Getränkeverpackungen mit diesem Symbol sind mit Pfand versehen und werden an Rücknahmestellen akzeptiert. Ausgenommen vom PFand sind zum Beispiel Milchprodukte, Sirupe und medizinische Produkte.

Pfandbetrag: Auf pfandpflichtige Flaschen und Dosen entfallen 25 Cent Pfand. Das Pfand wird bei der Rückgabe erstattet. Der Beitrag muss auf der Rechnung separat angeführt werden und darf nicht in den Preis eingerechnet werden.

Übergangsphase 2025: Bis Ende 2025 können noch Getränke ohne Pfandlogo abverkauft werden, wenn sie vor dem 31. März 2025 produziert worden sind. Getränke mit Pfandsymbol gehören in den Pfandautomaten; solche ohne Pfandsymbol entsorgen Sie bitte fachgerecht.

Richtige Rückgabe: Bitte Flaschen und Dosen unzerdrückt, leer und mit lesbarem Etikett zurückgeben. Das Pfandsymbol und der Strichcode müssen von Rückgabeautomaten sowie manuellen Rücknehmern einwandfrei gelesen werden können. Die Verpackung muss eindeutig dem österreichischen Pfandsystem zuordenbar sein. Leere Kunststoffflaschen können mit oder ohne Verschluss zurückgebracht werden. Das hat keinen Einfluss auf die Pfandauszahlung.

Rücknahmestellen: Die Rückgabe erfolgt an vielen Verkaufsstellen, wo die pfandpflichtigen Gebinde verkauft werden, also in Supermärkten, Bäckereien, Drogeriemärkten oder in manchen gastronomischen Betrieben. Verkaufsstellen dürfen auch eine gemeinsame Rücknahmestelle betreiben - zum Beispiel einen Automaten für das gesamte Einkaufszentrum oder am Bahnhof aufstellen - diese müssen nur in unmittelbarer Nähe sein.Rücknahmeautomaten akzeptieren unbegrenzt viele Gebinde. Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme müssen nur die üblichen Mengen, die pro Kund*in verkauft werden, zurücknehmen - und auch nur die üblichen Gebindegrößen.