zum Inhalt springen

Kann Spuren von Eigenverantwortung enthalten

Genussgrübeleien von Jürgen Schmücking

„Über Wirkung und unerwünschte Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Koch oder Kellner.“ Eine neue Verordnung lässt im Moment die Wogen hochgehen und das eine oder andere ratlose Wirtsgesicht zurück. Es geht um die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in Bezug auf allergene Inhaltsstoffe. Profan gesagt, Bestandteile, die für manche nicht gut sind. Die bisher kreativste Umsetzung las ich beim Chinesen meines Vertrauens: „Litschi-Kompott und Pflaumenwein sind garantiert frei von allergenen Stoffen. Alle anderen Speisen enthalten wahrscheinlich Spuren sämtlicher Stoffe von 1 – 14.“

schmuecking_zeichnung
Jürgen Schmücking auf den Spuren des Genusses. Foto: Liga Jürgen Schmücking auf den Spuren des Genusses. Foto: Liga

Es geht um die folgenden 14 Stoffe: Gluten, Krebs- und Krustentiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Weichtiere, Lupine und Sulphite. Nachdem diese harmlos scheinenden Lebensmittel für einige unter uns ein richtiges Teufelszeug sein können, gehören sie an den Pranger. Oder eben auf die Speisekarte.

Die einen – die Befürworter – sagen, dass es den betroffenen Allergikern und von Lebensmittelunverträglichkeiten Heimgesuchten damit erleichtert wird, ins Wirtshaus zu gehen, weil sie ab jetzt wissen, was drin ist. Und sie sagen, dass es schon ganz viele sind, die zu dieser leidvollen Zielgruppe gehören. Und dass es immer mehr werden. Die anderen – großteils Gastronomen – stöhnen unter der Arbeitslast, die das Dokumentieren und Informieren nach sich zieht und schimpfen über die Regulierungswut der Bürokratie. Nicht ganz zu Unrecht nebenbei, denn wirklich durchdacht ist die Kodierung nicht. Damit ja kein Allergen benachteiligt wird, wurde die Reihenfolge vereinheitlicht und dann per Alphabet durchkodiert. Also steht A für Gluten, G für Milch und L für Sellerie.

Zu verstehen sind hingegen beide Seiten ganz grundsätzlich, wobei die Tendenz zur Verrechtlichung schon Dimensionen angenommen hat, die beängstigend ist. Jeder Gast, der ernsthaft an einer Allergie oder Lebensmittelunverträglichkeit leidet (und das sind deutlich weniger, als uns die PR-Büros der Befürworter-Institutionen glauben machen wollen), kennt seine Reaktionen und die Stoffe, die sie auslösen. Kennt er das nicht, hilft auch keine noch so detaillierte Information im Gasthaus. In der Regel wird er die Gerichte meiden, in denen er den/die Auslöser vermutet, und wenn er sich unsicher ist, wird er danach fragen.

Aus größerer Perspektive betrachtet ist die Kennzeichnungspflicht nur Symptombehandlung. Das eigentliche Problem liegt ganz wo anders. Die Fragen, die es zu beantworten gilt, sind: Was ist mit unseren Lebensmitteln passiert, dass wir jetzt vor ihnen gewarnt werden müssen? Wie konnte es dazu kommen, dass Allergien und Unverträglichkeiten vergleichsweise plötzlich ein gesellschaftliches Thema sind? Und schließlich: Wie müssen wir unsere Landwirtschaft gestalten, damit wir aus dieser Misere herauskommen und unsere Körper die Nahrung, die wir herstellen, vertragen?

Ginge nur ein Teil der Mittel, die für PR und Begleitwerbung zur Umsetzung der Kennzeichnungsverordnung aufgewendet werden, in die Beantwortung dieser Fragen, es könnte damit viel erreicht werden.


LEBENSART abonnieren / diese Ausgabe der LEBENSART bestellen