Mehr Fairness zwischen Handel und Bauern
EU-Staaten einigen sich auf besseren Schutz für Landwirte gegen unlautere Geschäftspraktiken – Nun folgen Verhandlungen mit dem EU-Parlament.
Am 3. Oktober einigten sich die EU Mitgliedstaaten, auf eine Verhandlungsposition zum Vorschlag der Kommission, die Beziehungen im Agrar- und Lebensmittelsektor in der gesamten EU zwischen kleinen Landwirten und Verarbeitern und den großen Handelspartnern fairer zu gestalten. Der Rat unter dem österreichischen Vorsitz wird nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, sobald dieses Ende des Monats dessen Position festlegt. So soll Schluss sein mit verspäteten Zahlungen oder rückwirkenden, einseitigen Vertragsänderungen. Den Bäuerinnen und Bauern sollen mehr und bessere Instrumente zur Verfügung stehen, um sich vor einseitigem Missbrauch durch große Abnehmer und Handelspartner schützen zu können.
"Wir wollen ein gerechtes System für den Agrar- und Lebensmittelsektor, dass die Landwirte für Qualität belohnt und ihnen einen fairen Lebensstandard garantiert“, sagte Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und Ratsvorsitzende. Die Wertschöpfung entlang der Lebensmittelversorgungskette hat sich in der Vergangenheit oft als ungerecht erwiesen, wobei die Landwirte nur einen geringen Anteil des Preises, den die Konsumenten im Supermarkt bezahlen, erhielten. Da es sich bei den landwirtschaftlichen Erzeugern größtenteils um Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe handelt, hat die Tatsache, dass Großunternehmer ihre Verhandlungsstärke ausgespielt haben und ihnen unlautere Geschäftspraktiken aufgezwungen haben, eine große Rolle bei diesem Phänomen gespielt.
Unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel vorschieben
Die Position des Rates baut auf dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie auf, um EU-weit ein Mindestmaß an Schutz gegen unlauteren Geschäftspraktiken zu gewährleisten, wie zum Beispiel verspätete Zahlungen für verderbliche Nahrungsmittelerzeugnisse, Stornierung von Aufträgen in letzter Minute, einseitige und rückwirkende Vertragsänderungen, und den Lieferanten zu zwingen für Produktverschwendung seitens des Käufers zu bezahlen. „Die Europäische Kommission hat mit ihrem Vorstoß, den unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel vor zu schieben, den Puls der Zeit erkannt. Das nun auch die Mitgliedsstaaten den Vorschlag unterstützen ist ein großer Schritt in Richtung fairere Preise für unsere Bäuerinnen und Bauern“, so Köstinger.
Auf nationaler Ebene hat Österreich diesbezüglich schon vor längerer Zeit die Initiative ergriffen und eine Möglichkeit der Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde geschaffen. „Ich bin froh, dass dieses Thema auch auf europäischer Ebene nicht nur Aufmerksamkeit erfährt, sondern wir sehr rasch ins Handeln gekommen sind“, so Köstinger.