Qualitäts-Zertifikat für 24-Stunden-Betreuung
15 Anbieter - darunter Caritas und Hilfswerk - erhielten das neue Qualitäts-Zertifikat für 24-Stunden-Betreuung.
15 Betreuungsdienstleister haben sich einem freiwilligen Zertifizerungsprozess unterzogen und erhielten am 21. Oktober 2019 von der Prüfinstanz ÖQZ 24 (Österr. Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung) ihr Zertifikat. Unter anderem hat das ÖQZ damit Qualitätsmerkmale wie folgt bescheinigt:
- Erhebung des Betreuungsbedarfs durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
- verpflichtende und umfassende Aufklärung und Beratung sowie transparente Vertragsgestaltung
- regelmäßige Qualitätssicherung durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
- garantierte Ersatzstellung bei Ausfall der Personenbetreuer/innen binnen drei Tagen
- Erreichbarkeit und laufende Unterstützung für Betreute, Angehörige und Personenbetreuer/innen
- nachweisliche Abklärung der Bedürfnisse der betreuten Person mit den Personenbetreuer/innen
Das österreichweit einheitliche Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung soll die Situation der pflegebedürftigen Menschen und deren Familien stärken und so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung der Pflege und Betreuung beitragen. Vermittlungsagenturen können im Rahmen des von einer externen Stelle durchgeführten Zertifizierungsverfahrens unter Beweis stellen, dass sie – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – höhere Qualitätsstandards erfüllen.
Die Grundlage der Zertifizierung bilden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unter Mitwirkung der Wirtschaftskammer und relevanter Stakeholder erarbeitete Richtlinien. Die Bestimmungen der §§ 159 bis 161 Gewerbeordnung 1994 für die Ausübung des Gewerbes der Organisation von Personenbetreuung sowie der Verordnung über Standes-und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung bilden die rechtliche Grundlage. Weiters muss die Verpflichtung der Agentur, für einen Notfallplan zu sorgen vertraglich festgelegt sein.
Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein. Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich.