Wohnung wieder verlassen?
Sie wollen aus Ihrer Wohnung ausziehen? Hier finden Sie wichtige Punkte, die es bei Wohnungsrückgabe zu beachten gilt.
Was muss ich tun, wenn ich meine Wohnung verlassen will?
1. Kündigung
Schauen Sie in den Mietvertrag und fragen Sie Ihren Vermieter/Ihre Vermieterin:
- Wann ist die Mindestvertragsdauer vorbei? (= die Mindestzeit, die man in der Wohnung bleiben muss)
- Wie lange vor meinem Auszug muss ich kündigen (Kündigungsfrist)?
Zum Beispiel:
In Ihrem Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festgelegt, Kündigung nur am Monatsende.
Wenn Sie also Ende Mai kündigen, so müssen Sie Ende August ausziehen.
Wenn Sie Anfang Juni kündigen, können Sie erst Ende September ausziehen.
Vorlage für eine schriftliche Kündigung
- Adresse Mieter
- Adresse VermieterIn
- Ort, Datum
- Ich, … (Name), kündige hiermit mein Mietverhältnis mit… (Vermieterin) betreffend die Mietwohnung… (Adresse)… mit… (Datum).
- Unterschrift
2. Strom und Gas abmelden
- Zählerstand Ihres Strom- und Gaszählers ablesen
- Zählerstand beim Anbieter (z.B. EVN) bekannt geben und abmelden
3. Wohnung in gutem Zustand hinterlassen
Schauen Sie in Ihren Mietvertrag: Wie müssen Sie die Wohnung hinterlassen?
Meist ist das:
- alle Wände frisch weiß ausgemalt,
- die Wohnung frisch geputzt, kein Müll in der Wohnung,
- alle persönlichen Möbel, Elektrogeräte oder andere Dinge wegräumen
- alle Dinge der Inventarliste sollten in gutem Zustand sein
4. Nachsendeauftrag
Bei der Post kann man einen „Nachsendeauftrag“ einrichten. Wenn jemand einen Brief an die alte Adresse schickt, dann kommt die Post automatisch an die neue Adresse.