Biomasse Grundsatzgesetz beschlossen
Der Beschluss sichert die Nachfolgetarife für 47 Biomasseanlagen und ist essentiell für die Schadholzverwertung
Am 25. April wurde im Nationalrat eine Übergangslösung für 47 Biomasse-Anlagen, sowie die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostrom-Abgabe beschlossen.
Die Überbrückungslösung war nach dem Veto der SPÖ zur Ökostromnovelle geschaffen worden und soll den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) einen Übergang ermöglichen. "Das ist eine Lösung, die dafür sorgt, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz gehen müssen“, sagt Bundesministerin Elisabeth Köstinger. „Die Biomasse-Kraftwerke erzeugen Ökostrom und liefern auch dann Strom, wenn Wind und Sonne nicht liefern können. Sie sind daher auch für die Versorgungssicherheit ein sehr wichtiger Faktor und stärken unsere Unabhängigkeit von Strom-Importen.“
Biomasse-Anlagen für die Schadholzverwertung essentiell
Dazu kommt, dass gerade für die Verwertung von Schadholz die Biomasse-Kraftwerke eine wichtige Rolle spielen. In den letzten Monaten bzw. Jahren hatten Österreichs Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mit enormen Schadholzmengen zu kämpfen. 2018 war aufgrund von verehrenden Sturmschäden sowie Dürreperioden ein besonders schwieriges Jahr. Während Niederösterreich und Oberösterreich vor allem unter dem Borkenkäfer aufgrund der Dürre zu leiden hatten, waren es in Kärnten und Osttirol die massiven Sturmschäden. Witterungsextreme und der Befall durch den Borkenkäfer führten 2018 zu einem Schadholzanteil von 9,9 Mio. Erntefestmeter. Das entspricht einem Plus von ca. 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2019 zeichnet sich eine ähnlich prekäre Situation ab. Das Schadholz muss rasch verarbeitet werden.