EU auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft
Das Europäische Parlament hat am 18. April das Gesetz für eine effizientere Abfallwirtschaft mit großer Mehrheit angenommen. Vier erneuerte Richtlinien sollen Abfallmengen in der EU reduzieren und nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass bis 2030 60 Prozent der Siedlungsabfälle und 70 Prozent der Verpackungsabfälle wiederverwertet werden. Zudem dürfen die Mitgliedstaaten ab 2035 nur noch höchstens ein Zehntel aller Abfälle deponieren. Im Verlauf der nächsten Jahre wird außerdem die Getrenntsammlung organischer Abfälle, gefährlicher Substanzen und von Textilien Pflicht. Die EU will auch die Verschwendung von Lebensmitteln bekämpfen und wird bis 2023 eine verbindliche Quote für Lebensmittelabfälle erarbeiten. Die neuen Richtlinien harmonisieren Definitionen und Berechnungsgrundlage für Recyclingquoten und weiten das Prinzip der Herstellerverantwortung aus.
In der Debatte über das Gesetzespaket betonten einige Abgeordnete, dass Mitgliedstaaten, die derzeit noch weit von den neuen Zielen entfernt sind, zusätzliche Zeit und finanzielle Mittel für den strukturellen Wandel benötigen werden. Die meisten RednerInnen waren sich darüber einig, dass die Gesetzesänderungen nur ein erster Schritt auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft sein könnten. Berichterstatterin Simona Bonafè (S&D-Fraktion) forderte die EU-Kommission dazu auf, einen Aktionsplan und finanzielle Instrumente für die Umsetzung des Pakets sowie weiterführende Regelungen im Bereich Ökodesign zu entwickeln.
Piotr Barczak, Waste Policy Officer beim Europäischen Umweltbüro (EEB), zeigt sich insgesamt zufrieden mit dem Paket. Obwohl die neuen Regelungen ehrgeiziger sein könnten, sei es „nach Jahren der Diskussion […] jetzt Zeit für die EU-Staaten, den Worten in Bezug auf Abfallreduzierung Taten folgen zu lassen. Diese Gesetze sind notwendig, um einige der drängendsten Probleme dieser Welt wie Verschmutzung in unseren Städten und in der Umwelt zu bewältigen.“
Das Kreislaufwirtschaftspaket war im Dezember 2015 von der EU-Kommission vorgeschlagen worden, nachdem sie zuvor einen ähnlichen Vorschlag von der Vorgänger-Kommission zurückgezogen hatte. Teil des Pakets waren vier Richtlinienvorschläge der Kommission zur Abfallwirtschaft. Nach langen Verhandlungen konnten sich VertreterInnen der EU-Institutionen im Dezember 2017 auf den finalen Text der vier Richtlinien einigen. Im Mai werden die vier Richtlinien, kurz auch "Abfallpaket" genannt, noch einmal zur Abstimmung dem EU-Ministerrat vorgelegt.
Quelle: DNR