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Nicht alles, was glänzt, ist grün

In vielen Medien wird über die EU-Taxonomie und nachhaltige Investments gesprochen. Aber was bedeutet das und ist das überhaupt notwendig?

Illustration eines Mannes, der auf seiner rechten Schulter ein Windrad trägt und unter dem linken Arm ein riesiges, glänzendes Geldstück hält.
Illustration: Nuthawut Somsuk / istock

Die EU-Taxonomie ist das Herzstück des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ (2018). Sie soll ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die tatsächlich „grün“ sind, definieren und dadurch Greenwashing bei Unternehmen und nachhaltigen Finanzprodukten vermeiden. Dazu legt sie Kriterien für wirtschaftliche Aktivitäten in den unterschiedlichen Branchen fest, die anzeigen, ob diese Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Schutz von Wasser und Meer, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft unterstützen, Umweltweltverschmutzung vermeiden und Biodiversität und Ökosysteme schützen.

Eine wirtschaftliche Aktivität ist „taxonomiekonform“/„grün“, wenn sie zu einem dieser Ziele beiträgt, dabei keines der anderen beeinträchtigt und soziale Mindeststandards (z. B. internationale Arbeitsrechte) erfüllt. Beispielsweise ist Stromerzeugung aus Windkraft „grün“, da sie als erneuerbare Energie wesentlich zum Klimaschutz beiträgt – sofern sie auch Auflagen z. B. im Bereich des Artenschutzes erfüllt.

Ein Einmachglas ist mit Münzen gefüllt. Daraus wächst eine kleine Pflanze.
Foto: Towfiqu Barbhuiya/Unsplash

Wieso braucht es eine Taxonomie?

Durch die EU-Taxonomie sollen mehr Investitionen in Richtung Nachhaltigkeit fließen, um die Pariser Klimaziele erreichen zu können. Sie soll mehr Transparenz schaffen, was unter „ökologisch nachhaltigen“ Wirtschaftsaktivitäten zu verstehen ist. Dadurch können Investor*innen, Unternehmen und politische Entscheidungsträger*innen besser beurteilen, ob sie nachhaltig investieren.Die EU-Taxonomie ist aber kein Nachhaltigkeitslabel für Finanzprodukte und verpflichtet auch nicht zur Veranlagung in „grüne“ Finanzprodukte. Die Kriterien werden ständig weiterentwickelt.

Für wen gelten die Regeln?

Die Taxonomie-Verordnung ist seit Juli 2021 in Kraft. Unternehmen müssen Angaben zu ihren „ökologisch nachhaltigen“ Umsatzerlösen, Investitionen und Betriebsausgaben machen und Anbieter „grüner“ Anlageprodukten den Anteil des Investments angeben, der „taxonomiekonform“ investiert ist. Öffentliche Maßnahmen, Standards oder Labels für grüne Finanzprodukte der EU und der Mitgliedsstaaten müssen die Taxonomie berücksichtigen.

Eine gute Idee?

Die Taxonomie kann Transparenz und einheitliche Nachhaltigkeitsstandards innerhalb der EU schaffen. Das Thema „Sustainable Finance“ ist damit endlich auf politischer Ebene angelangt. Diese Transparenz schafft die Basis, um Finanzströme in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken.

Ob die Welt dadurch besser wird, hängt davon ab, nach welchen Kriterien entschieden wird und wie praxistauglich diese sind. Es ist eine große Herausforderung für die EU-Mitgliedsstaaten, sich darauf zu einigen, welche wirtschaftliche Aktivitäten als „grün“ gelten und welche nicht.

Aktuell geht es nur um Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Ein großer Wermutstropfen ist, dass Investitionen in Atomkraft und Erdgas als „grün“ bzw. „taxonomiekonform“ angesehen werden. Frankreich, das seinen Strom zu 70 Prozent aus Kernkraft bezieht, und Deutschland, das Erdgas als wichtige Übergangstechnologie im Vergleich zur klimaschädlichen Kohleverstromung ansieht, haben sich durchgesetzt. Gemeinsam mit Luxemburg plant die österreichische Regierung, eine Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der Europäischen Union einzureichen. Die Chancen, diese Entwicklungen aufzuhalten, sind allerdings gering und die Glaubwürdigkeit der Taxonomie wird dadurch stark auf die Probe gestellt.    

Was bedeutet das konkret für mich als Konsument*in?

Der EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ kann langfristig große Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Für Unternehmen, die nicht nachhaltig wirtschaften, könnte es immer schwieriger werden, eine Finanzierung zu bekommen. Für Konsument*innen sollte es immer einfacher werden, nachhaltige Produkte zu erhalten. Als Anleger*in erhalte ich ab 2024 bei nachhaltigen Finanzprodukten (z. B. nachhaltigen Investmentfonds) die Information über die Höhe des Anteils, der „klimafreundlich“ bzw. „taxonomiekonform“ veranlagt ist.

Aber schon jetzt besteht die Möglichkeit, bei Finanzprodukten auf Nachhaltigkeitslabels mit einem ganzheitlichen Ansatz (z. B. Österreichisches Umweltzeichen, FNG-Siegel) zu achten. Atomkraft und fossile Energien (beim FNG-Siegel vor allem Kohle) sind bei diesen zertifizierten Produkten ausgeschlossen.

Katharina Muner-Sammer ist Expertin für grünes Investment bei der ÖGUT, Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik.
Katharina Muner-Sammer, Foto: Petra Blauensteiner


Über die Autorin:

Katharina Muner-Sammer ist Expertin für grünes Investment bei der ÖGUT, Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik.

www.oegut.at.

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