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Was heißt hier Plastiksackerlverbot?

Seit 1. Jänner 2020 ist das Inverkehrbringen von Plastiksackerl österreichweit verboten.

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Es gibt vier Arten von Kunststoff: aus Erdöl oder aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt. Beide können biologisch abbaubar sein, oder eben nicht. Für Laien ist das nur anhand von Zertifizierungen erkennbar, zum Beispiel der DIN Norm EN 13432.

Wir haben Johann Zimmermann, Naku, Hersteller von Bioplastik, gefragt:

"Bis zum Ende des Jahres dürfen Betriebe noch ihre Vorräte aufbrauchen. Jährlich werden in Österreich bis zu 7.000 Tonnen Plastiksackerl weggeworfen. Das Verbot soll deshalb die Mengen an Plastikabfällen in Österreich reduzieren.

Verboten sind alle Plastiksackerl, ausgenommen:

  • wiederverwendbare Sackerl mit vernähten Verbindungen und Tragegriffen, und
  • sehr leichte Biokunststoffsackerl (Wandstärke von unter 15 m), die aus mindestens 50% nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und für eine Eigenkompostierung geeignet sind.

Biokunststoff oder Bioplastik ist ein Sammelbegriff, der biologisch abbaubaren und/oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellten Kunststoff meint. Als Rohstoff wird Stärke verwendet, die meist von Mais oder Kartoffeln stammt. Zugelassen sind nur gemäß der DIN Norm EN 13432 zertifizierte Sackerl, d.h. sie müssen innerhalb von 90 Tagen wieder zu biogener Masse zerfallen."