Weichmacher in Kunststoffen
Die Kunststofferzeugung entwickelt sich weiter. So sind auch manche der umstrittenen Weichmacher bereits verboten. Aber noch sind nicht alle, die zum Einsatz kommen, tatsächlich sauber.
Wir haben zum Thema Weichmacher beim Umweltbundesamt nachgefragt:
Es werden einige Weichmacher eingesetzt, deren toxische Eigenschaften nachgewiesen sind. Bei den Phthalaten handelt es sich um eine Gruppe von unterschiedlichen Substanzen, von denen nicht alle toxische Eigenschaften haben. Einige sind aber nachweislich toxisch. Das umfasst unter anderem das Di-(2-ethylhexyl)phthalat, kurz DEHP. DEHP ist laut CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch eingestuft und kann die Fortpflanzung beeinträchtigen sowie das ungeborene Kind schädigen. Zudem zählt DEHP auch laut REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu den besonders besorgniserregenden Substanzen. Zusätzlich hat die Internationale Agentur für Krebsforschung DEHP als möglicherweise krebserregend eingestuft. Ebenso wie DEHP sind weitere neun Phthalate besonders besorgniserregende Substanzen aufgrund ihrer reproduktionstoxischen Eigenschaften. Neben den genannten Substanzen stehen diese weiteren Phthalate im Verdacht, toxisch zu sein: Diisobutylphthalat (DiBP), Butylbenzylphthalat (BBzP), Di-n-butylphthalat (DiBP), Dicyclohexylphthalat (DCHP), Dihexylphthalat, Dipentylphthalat (DPP), Di-isopentylphthalat (DiPP), n-pentyl-isopentylphthalat, Bis(2-methoxyethyl)phthalat .
Das Problem bei Weichmachern wie den Phthalaten ist, dass sie nicht fest an den Kunststoff gebunden sind und sich damit aus den Produkten lösen können. Die Weichmacher können dann über unterschiedliche Wege aufgenommen werden, beispielweise über die Nahrung oder Getränke, den Mundkontakt mit Produkten wie z.B. Spielzeug, über die Luft oder über die Haut. Dass der Mensch gegenüber Phthalaten exponiert ist, ist weitreichend in einer Vielzahl von Untersuchungen bewiesen. Mittlerweise sind besonders gefährliche Phthalate in Sielzeug und auch in anderen Produkten verboten.
Aufgrund der Eigenschaften, die die Fortpflanzung gefährden, und der gesetzlichen Verbote wird unter anderem DEHP teilweise durch andere Phthalate sowie durch Weichmacher, die nicht zu den Phthalaten gehören, ersetzt. Dieser Ersatz erfolgt einerseits mit nicht toxischen oder weniger toxischen Phthalaten sowie auch mit Nichtphthalat-Weichmachern. Zu diesen zählen zum Beispiel Di(2-ethylhexyl)adipat (DEHA) oder DINCH ( 1,2-Cyclohexandicarbonsäurediisononylester), allerdings sind diese Weichmacher auch nicht fest an den Kunststoff gebunden und können sich aus Produkten herauslösen. DINCH ist derzeit als nicht toxisch eingestuft. DEHA wird derzeit untersucht, da der Verdacht besteht, dass dieser Weichmacher ebenfalls fortpflanzungsgefährdend und krebserregend ist.
Neben Produkten, denen Weichmachern beigemischt werden, gibt es auch natürlich Weichmacher, die im Produkt fest mit dem Kunststoff verbunden sind. Bis dato sind solche Weichmacher in der Umwelt noch nicht nachgewiesen worden.