Förderungen für Erneuerbare Energie 2019
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine der zentralen Maßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Bundesregierung stellt dafür 2019 9,7 Mio Euro zur Verfügung.
Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe
2019 stehen insgesamt 4,3 Millionen Euro Förderbudget für Photovoltaikanlagen mit maximal 5kWp zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Gefördert werden freistehende PV-Anlagen oder Aufdachanlagen mit 250 Euro/kWp, gebäudeintegrierte Anlagen mit 350 Euro/kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis max. 50 kWp (200 Euro/kWp bzw. 300 Euro/kWp).
Aktionszeitraum: bis 30.11.2019.
Einreichung: www.pv.klimafonds.gv.at
Auskunft: Serviceteam PV, Tel.: 01/316 31-730
E-Mail: pv@kommunalkredit.at
Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch – ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Photovoltaik. Gefördert werden mit einem Gesamtbudget von rund 3,4 Mio. Euro neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt.
Aktionszeitraum: bis 30.11.2019.
Einreichung: www.pv-lw.klimafonds.gv.at.
Auskunft: Serviceteam PV, Tel: 01/316 31-713
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Holzheizungen für Private
Privatpersonen sind aufgerufen, sich von ihren alten Heizungen zu trennen und zukünftig auf effiziente Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert wird der Ersatz von bestehenden Biomasseanlagen und neue Pelletskaminöfen. Ausgenommen von der Förderung sind Öfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Pelletskaminöfen werden mit 500 Euro gefördert, der Ersatz von Biomasse-Bestandsanlagen mit 800 Euro. Der Tausch fossiler Kessel wird ab heuer über den Sanierungsscheck gefördert.
Aktionszeitraum: bis 30.11.2019.
Einreichung: www.holzheizungen.klimafonds.gv.at.
Auskunft: Serviceteam Holzheizungen, Telefon: 01/316 31-740
E-Mail: holzheizungen@kommunalkredit.at
Solaranlagen für Private
Die Förderaktion richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein. Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert. Die Anlagen werden pauschal mit 700 Euro gefördert.
Aktionszeitraum: bis 30.11.2019.
Einreichung: www.solaranlagen.klimafonds.gv.at.
Auskunft: Serviceteam Solaranlagen, Telefon: 01/316 31-737
E-Mail: solaranlagen@kommunalkredit.at
Registrierung und Antragstellung
Eine Registrierung und Antragstellung ist ab sofort bis zum jeweiligen Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich. Die Einreichung für PV-Anlagen für Private und Betriebe, Solaranlagen und Holzheizungen verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Registrierungsplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.
Schritt 1 - Registrierung
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit – d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.
Schritt 2 - Antragstellung
Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Schritt 3 - Auszahlung
Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolgt die Überweisung des Förderbetrages auf Ihr Konto.