Meilenstein: Nachweis für Pflanze aus „neuer“ Gentechnik
Ein wichtiger Schritt zur Absicherung gentechnikfreier Lebensmittel in der EU ist gelungen.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil 2018 festgehalten, dass Produkte, die durch neue gentechnische Verfahren entstehen, der EU-Gentechnikregelung unterliegen und daher ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Beispielsweise darf die Raps-Sorte des Biotech-Unternehmens Cibus, die mittels Genome Editing hergestellt wurde und in Nordamerika bereits angebaut wird, nicht ohne weiteres in die EU importiert oder in der EU angebaut werden. Bisher gab es aber keine Möglichkeit, die Einhaltung des Verbots zu überprüfen – auch wurde bisher teilweise behauptet, dass mittels "neuer" Gentechnik-Verfahren hergestellte Nutzpflanzen prinzipiell nicht von natürlich gezüchteten unterschieden und daher nicht nach geltendem EU-Gentechnikrecht reguliert werden können.
Nun ist erstmal eine Open-Source-Nachweismethode für solche Pflanzen anhand von „Cibus“ vorgestellt worden – ein Meilenstein zur Absicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, da nur so überprüft werden kann, dass die betreffende gentechnisch veränderte Pflanze nicht illegal in die Lebens- und Futtermittelketten in der EU gelangt. "Die bestehende EU-Gesetzgebung muss zum Schutz der Bauern und Bäuerinnen, Verarbeiter*innen und Konsument*innen auch zukünftig auf neue gentechnische Verfahren angewandt werden", bekräftigt BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann vor dem Hintergrund anders lautender Forderungen.
Die Entwicklung der Nachweismethode wurde u. a. von der "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnungsorganisationen ARGE Gentechnik-frei (Österreich) und dem Bio-Dachverband IFOAM Organics Europe unterstützt.
Weitere Infos unter www.detect-gmo.org