Neue Staubsauger: leise und energiesparend
Seit September gelten strengere Grenzwerte für Staubsauger: Max. 900 Watt, geringerer Stromverbrauch und effizientere Staubaufnahme. Auch Lautstärke, Lebensdauer und Staubemissionen sind geregelt.
Die EU-Ökodesign-Verordnung gibt Mindesanforderungen vor, damit Geräte energieeffizienter und umweltgerechter gestaltet werden. Diese Richtlinie gilt seit 2014. Nun ist die zweite Stufe in Kraft getreten, welche die Anforderungen für Staubsauger festlegt.
Leistungsfähigere und langlebigere Geräte
Neben einem geringeren Stromverbrauch ist geregelt, wie gut ein neuer Staubsauger mindestens reinigen und wie lange wichtige Bauteile halten müssen. Neue Staubsauger dürfen auch nicht mehr lauter als 80 Dezibel sein und haben strengere Grenzwerte für Staubemissionen.
Das ist neu
- Nennleistungsaufnahme: maximal 900 Watt
- durchschnittlicher Stromverbrauch pro Jahr: maximal 43 kWh
- Staubaufnahme auf harten Böden: mindestens 98 Prozent
- Staubaufnahme auf Teppichen: mindestens 75 Prozent
- durchschnittliche Maximallautstärke: 80 Dezibel
- Staubemissionen: maximal ein Prozent
- Lebensdauer des Motors: mehr als 500 Stunden
- Haltbarkeit des Schlauchs: min. 40.000 Schwenkungen unter Belastung
Saubere Böden trotz geringerer Leistung
Die Absenkung der Leistung auf maximal 900 Watt bedeutet jedoch nicht, dass die Reinigungsleistung von Staubsaugern heute schlechter ist als früher. Es geht darum, wie effizient der aufgenommene Strom in Saugkraft übertragen wird. Die Geräte wurden entsprechend optimiert und aktuelle qualitativ hochwertige Modelle saugen entsprechend effektiver und effizienter. Zum Beispiel kann mehr Saugleistung trotz weniger Strom durch Verbesserungen an der Düse oder der optimalen Abstimmung von Filtertechnik und Luftführung erzielt werden. Auf der Plattform www.topprodukte.at können sich Konsumenten kostenlos über die effizientesten Produkte informieren.
Gilt die EU-Verordnung für alle Staubsauger?
Folgende Gerätetypen sind von der EU-Verordnung ausgenommen: akkubetriebene Staubsauger, Saugroboter, Nasssauger, Industriestaubsauger und Bohnermaschinen. Bereits im Haushalt vorhandene Geräte sind ebenfalls nicht betroffen, Händler dürfen ältere Geräte aus ihrem Bestand abverkaufen.
Eine weitere Änderung betrifft das EU-Energielabel für Staubsauger. Seit drei Jahren erhalten Konsumenten über das Label einen einfachen Überblick über die wichtigsten Kaufkriterien wie Reinigungswirkung, Energieverbrauch und Geräuschentwicklung. Da die Entwicklung in Richtung effizientere Staubsauger geht, wird die bestehende Skala (A bis G) um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert. Die Klassen E bis G fallen weg. Damit bleibt bei Staubsaugern die Klassifizierung mit diversen Pluszeichen, die bei anderen Produktgruppen in den kommenden zwei bis drei Jahre wegfallen wird (Details dazu bietet diese Presseinformation), derzeit noch als Übergangslösung bis zum Jahr 2025 bestehen.
Der auf dem Label ausgewiesene Jahresstromverbrauch in kWh basiert auf 50 Reinigungen, bei einer zu reinigenden Fläche von 87 Quadratmetern. Der tatsächliche Energieverbrauch ist abhängig von der Nutzung des Geräts.