Energiewende: EU gegen Paralleljustiz
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Konzerne das Schiedsgerichtssystem des Energiechartavertrags (ECT) nicht mehr nutzen können, um bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten Entschädigungen zu fordern.
Fossile Energiekonzerne nutzen den Energiechartavertrag (ECT) um Staaten für Klimaschutz-Gesetze abzustrafen, wenn sie ihre Profite dadurch bedroht sehen. Der Energiechartavertrag ist ein internationales Investitionsabkommen, dem sowohl die EU und ihre Mitgliedstaaten (Italien trat 2016 aus) als auch Nicht-EU-Staaten angehören.
Im Urteil Republik Moldau gegen Komstroy LLC formulierte der EuGH nun eine Meinung zur Anwendung des ECT innerhalb der EU und sprach sich gegen eine solche Art der Paralleljustiz aus. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf laufende Klagen von Energiekonzernen innerhalb der EU. So verklagen etwa die Kohlekonzerne UNIPER und RWE die Niederlande wegen ihres Kohleausstiegs. Dies gefährdet die Umsetzung von dringend nötigen Klimaschutz-Gesetzen, da Konzerne Staaten allein mit der Androhung von Klagen unter Druck setzten können.
„Der heutige Tag ist ein guter Tag für den Klimaschutz. Denn der ECT ist ein mächtiges Instrument, um die Energiewende von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien zu blockieren. Das heutige Urteil macht klar, dass EU-interne Klagen auf Basis dieses Klimakiller-Vertrages keinen Bestand haben werden. Die Schiedsgerichte sollten das heutige Urteil bestätigen und auf die Anwendung des Vertrags verzichten“, erklärt Lena Gerdes von Attac Österreich. Weiters fordert Attac die österreichische Regierung und sämtliche EU-Staaten auf, als logische Konsequenz den Energiecharta-Vertrag sofort wechselseitig beenden. EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Spanien, Polen und Griechenland haben sich der Forderung bereits angeschlossen. Mehr als eine Million EU-Bürger*innen fordert die Abschaffung des ECT.