Wer erbt den Facebook- und Whatsapp-Account?
E-Mail, Social-Media, Daten in der Cloud: Ohne Vorsorge ist es für Hinterbliebene schwer, auf Online-Konten von Verstorbenen zuzugreifen. Eine ISPA-Broschüre gibt Tipps.
In einer digitalisierten Welt passiert Anteilnahme immer häufiger auch online. Etwa wenn Freundinnen und Freunde von Verstorbenen auf deren Social-Media-Profilen Erinnerungen und Trauerbekundungen posten. Doch was passiert eigentlich mit digitalen Daten und Konten, wenn jemand stirbt?
„Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, mit digitalen Nachlässen umzugehen: erhalten, löschen, archivieren oder an Hinterbliebene übertragen“, erklärt Maximilian Schubert, vom Verband der österreichischen Internet-Anbieter ISPA. „Rechtlich sind im Umgang mit Online-Hinterlassenschaften noch viele Fragen offen. Im globalen Internet sehen sich Anbieter zudem mit lokal unterschiedlichen Rechtslagen konfrontiert.“ Das Erbrecht ist in fast allen Staaten der Welt unterschiedlich. Verkompliziert wird die Sache, wenn ein Todesfall mehrere Staaten betrifft, also z. B. eine verstorbene Person in Österreich gelebt und einen E-Mail-Dienst eines US-amerikanischen Unternehmens genutzt hat.
Zu einer unklaren rechtlichen Situation kommt, dass sich nur wenige Nutzer über dieses Thema Gedanken machen. Laut einer aktuellen Studie des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in Deutschland haben nur 18 Prozent festgelegt, was mit Online-Konten nach ihrem Tod geschehen soll.
Rechtzeitig Vorsorge treffen
Ein bewusster und frühzeitiger Umgang mit diesem Thema ist empfehlenswert. Schubert empfiehlt, eine möglichst vollständige Liste mit allen Profilen, Mitgliedschaften und sonstigen Online-Aktivitäten zu führen und regelmäßig zu aktualisieren. Einige Online-Dienste erlauben ihren Nutzern mittlerweile festzulegen, was mit ihren Profilen nach dem Tod passieren soll. „Aktuell beobachten wir einen Trend zum sogenannten Gedenkzustand für Profile“, sagt Schubert. Bei Facebook etwa heißt das: Das entsprechende Profil ist eingefroren und kann nicht mehr verändert werden. Befreundete Nutzer können aber Erinnerungen in die Chronik der verstorbenen Person posten.
Nicht zu vergessen: Online-Konten repräsentieren nicht selten reelle Werte. Etwa Accounts mit digital gekauften Gütern oder Online-Wallets für digitale Währungen. Ein Grund mehr, Vorsorge zu treffen.
Ausführliche Informationen zur Vorsorge und was Hinterbliebene tun können, wenn der Verstorbene keine Vorkehrungen getroffen hat, gibt der Leitfaden „Digitaler Nachlass“. Leitfaden „Digitaler Nachlass“ kostenlos downloaden